Einstellung Strafverfahren | Staatsanwaltschaft
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Verfügung vom 9.Januar 2025BEK 2024 187MitwirkendKantonsgerichtspräsident Reto Heizmann,Gerichtsschreiberin Heidi Dörig.In SachenA.________,Privatkläger und Beschwerdeführer,vertreten durch Rechtsanwalt B.________,gegen1.Staatsanwaltschaft, 4. Abteilung, Postfach 128, Bahnhofstrasse 4, 8832 Wollerau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwalt C.________,2.D.________,Beschuldigter und Beschwerdegegner,vertreten durch Rechtsanwalt E.________,3.F.________,Privatkläger und Beschwerdegegner,4.G.________,Privatklägerin und Beschwerdegegnerin,5.H.________,Privatklägerin und Beschwerdegegnerin,betreffendEinstellung Strafverfahren(Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom11. November 2024, SU 2021 7727);-hat der Kantonsgerichtspräsident,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Am Sonntag, 29. August 2021, brach auf dem Motorboot von D.________ (Beschuldigter) im Segelhafen I.________ ein Brand aus, der sich ab 23:44 Uhr durch eine Explosion, einen hellen Lichtschein und ein Knallgeräusch manifestierte. Das Motorboot des Beschuldigten wurde dabei vollständig zerstört. In der Folge griff der Brand auf eine Vielzahl von Booten über, die ebenfalls zerstört oder zumindest beschädigt wurden(vgl. KG-act. 1/2, S. 1).a)Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz erliess am 2. März 2023 einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst im Sinne von
Mitwirkend
Kantonsgerichtspräsident Reto Heizmann,Gerichtsschreiberin Heidi Dörig.
In Sachen
A.________,Privatkläger und Beschwerdeführer,vertreten durch Rechtsanwalt B.________,gegen1.Staatsanwaltschaft, 4. Abteilung, Postfach 128, Bahnhofstrasse 4, 8832 Wollerau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwalt C.________,2.D.________,Beschuldigter und Beschwerdegegner,vertreten durch Rechtsanwalt E.________,3.F.________,Privatkläger und Beschwerdegegner,4.G.________,Privatklägerin und Beschwerdegegnerin,5.H.________,Privatklägerin und Beschwerdegegnerin,
betreffend
Einstellung Strafverfahren